Auch im Hochsommer sollte man mit einem Auto nicht unterm Baum parken

Auch wenn es an heißen Sommertagen verlockend erscheint, sollte man mit einem Auto nicht unter einem Baum parken.

Ein Schattenplatz unter einem Baum kann für ein Fahrzeug viele unangenehme Folgen haben bzw. schlimmstenfalls den PKW beschädigen.

Denn je nach Jahreszeit kann der Autolack mit besonders vielen Pollen, Vogelkot, Harz, Honigtau (welches von Läusen ausgeschieden wird) oder Früchten bedeckt werden – oder es fällt im Herbststurm ein ganzer Ast auf das Fahrzeug.

Damit der Autolack so lange wie möglich gut aussieht, muss dieser auch gepflegt werden. Dazu gehört die regelmäßige Wäsche, denn wenn zum Beispiel der Honigtau nicht bald entfernt wird, können sich darin Pilze einnisten.
Als Folge dessen entsteht eine aggressive schwarze Substanz, die sich unter Sonneneinstrahlung in den Autolack einbrennt. Wer dem längere Zeit tatenlos zuschaut, läuft Gefahr, dass die Außenhaut seines Autos beschädigt wird. Experten raten in solchen Fällen, den Schmutzfilm aufzuweichen und ihn vorsichtig vom Lack abzulösen.

Sehr viel mehr Vorsicht ist bei Baumharz und Vogelkot gegeben. Denn diese beiden Ausscheidungen enthalten aggressive chemische Bestandteile, die zu dauerhaften Lackschäden führen können. Deshalb sollte jede Verschmutzung dieser Art schnell vom Auto entfernt werden. Dafür empfehlen sich spezielle feuchte Tücher, die im Zubehörhandel zu bekommen sind. Sie enthalten Reinigungsmittel, mit denen sich der Schmutz ohne Schäden entfernen lässt.
Wer solche Hilfsmittel nicht zur Hand hat, kann auch zum feuchten Brillenputztuch greifen, rät etwa der ADAC. Keinesfalls sollten sich Autobesitzer scharfer Reinigungsmittel oder gar „Werkzeuge“ wie Kratzer bedienen, um die Verunreinigungen loszuwerden. Denn mit solchen Methoden wird der Autolack mit grroßer Sicherheit ruiniert.

Noch weitergehende Beschädigungen am Fahrzeug drohen, wenn von einem Baum Früchte, Nüsse oder gar Äste fallen. Dann sind auch Kratzer oder sogar Beulen nicht auszuschließen. Von dem Besitzer eines solchen Baumes dürfen Autofahrer meist keinen Schadenersatz erwarten – es sei denn, ihm könnte ein Verstoß gegen seine Sicherungspflichten nachgewiesen werden. Sonst fallen Schäden dieser Art unter „Gefahren aus den Gegebenheiten der Natur“.
Geschützt gegen die Folgen von herabfallendem Obst oder Ästen sind Kfz-Besitzer mit einer Vollkaskoversicherung, die auch die Leistungen einer Teilkaskoversicherung umfasst. Sie erhalten ihren Schaden ersetzt. Dagegen greift die reine Kfz-Teilkasko nur bei Elementarschäden, etwa infolge von Hagel oder Stürmen ab Windstärke acht.

Quelle: Auto-Medienportal (ampnet/Sm)